Event Agentur - Starnberger See Kontakt

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Event-AgenTour

1. Vertragsgegenstand
Die Firma Event-AgenTour e.K. bietet u.a. Dienstleistungen auf dem Gebiet der Veranstaltungskonzeption, Veranstaltungsorganisation, Veranstaltungsbetreuung vor Ort, Locationsuche, Locationvermittlung und Reiseveranstaltung an. Zu diesem Zweck betreibt Event-AgenTour im Internet die Website www.event-agentour.de, auf der u.a. Veranstaltungsorte angeboten werden. Bei konkretem Interesse kann der Nutzer des Internet-Dienstes nach Erhalt einer Basisinformation des Veranstaltungsortes detaillierte Angaben wie Adresse, Ausstattung, Mietpreis etc. von Event-AgenTour einholen. Mit Verwertung der von Event-AgenTour zur Verfügung gestellten Informationen durch Verhandlungsaufnahme, Besichtigung und Vertragsabschluß mit dem Betreiber des Veranstaltungsortes erhält Event-AgenTour eine Provision für die erbrachte Vermittlungsleistung. Für den Fall einer erfolgreichen Vermittlung eines Veranstaltungsortes durch Event-AgenTour an den Kunden verpflichtet sich dieser zur Zahlung einer Vermittlungsprovision in Höhe von 17,5% des mit dem Anbieter vereinbarten Nutzungsentgeltes bzw. der Komplettpauschale zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer an Event-AgenTour. Dabei können ggfs. die Agenturpreise von den Originalpreisen abweichen. Anfallende Mehrkosten werden nach Event in Rechnung gestellt. Die Provision ist mit Abschluß des Nutzungsvertrages gleich welcher Art zwischen Kunde und Anbieter zur Zahlung fällig. Eine Aufwandspauschale für die Besichtigung vor Ort in Höhe von 179,00 € zzgl. 19% MwSt. pro Stunde fällt an, sollte die Location nicht oder direkt vom Interessenten gebucht werden. Wird die Location oder das Event direkt über die Event-AgenTour gebucht und abgewickelt, entfällt die Vermittlungsprovision und die Aufwandspauschale der Besichtigung vor Ort.
Je nach Event und Dienstleistung fällt eine Service- und Handlings-Fee (Agenturprovision) der Komplettpauschale an. Der Stundensatz für Agenturleistungen beträgt 179,00 € netto pro Stunde und kann je nach Aufwand der Agenturleistungen in Rechnung gestellt werden.

2. Zustandekommen des Vertrages
Mit seiner schriftlichen oder mündlichen Erklärung bietet die Vertragspartnerin / der Vertragspartner, im Folgenden Kunde genannt, den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Diese Erklärung gilt bei Gruppenprogrammen für die gesamte Gruppe und die aus der Buchung entstehenden Forderungen. Mit der Erklärung  erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Die Erklärung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung von uns schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestätigt wird. Eine mündliche Bestätigung ist nicht ausreichend.
Abweichende Individualvereinbarungen gehen vor.

3. Zahlungsmodalitäten
Die Bezahlung der Leistung erfolgt über die Buchungsstelle (z. B. Hotel, Reisebüro etc.) und ist mit Anmeldung, spätestens 7 Tage vor Durchführung der Leistung fällig. Erfolgt die Buchung direkt, ist sofort nach Rechnungsstellung zu zahlen.

3.1 Überzahlung
Eine mögliche Überzahlung ist umgehend anzuzeigen. Der zuviel bezahlte Betrag wird  je nach Auslegung der Event-AgenTour erstattet, oder mit einem zukünftigen Event verrechnet.

4. Leistungen und Leistungsänderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus unserer jeweiligen Leistungsbeschreibung. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht von uns zu vertreten sind. Sind der Wegfall einzelner Leistungen durch uns zu vertreten, so haben wir das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. Wir sind verpflichtet, den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

5. Änderungen der Teilnehmerzahl
5.1.    Eine Verringerung oder Erhöhung der Teilnehmerzahl um 10 oder mehr Prozent von der angemeldeten Gesamtteilnehmerzahl muss uns bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden und bedarf der Zustimmung der Event-AgenTour.
Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet (also vereinbarter Preis pro Teilnehmer).
Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl ist die Event-AgenTour berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie Programmänderungen vorzunehmen.

5.2.    Eine Änderung der Teilnehmerzahl unter 10% von der angemeldeten Gesamtteilnehmerzahl ist bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
Es wird dann grundsätzlich der vereinbarte Preis pro tatsächlicher Teilnehmerzahl berechnet.
Bei einer späteren Änderung der Teilnehmerzahl ist im Falle der Verringerung der volle vertraglich vereinbarte Preis für die ursprünglich angemeldete und bestätigte Teilnehmerzahl zu zahlen.

5.3.    Sollte ein Pauschalpreis vereinbart worden sein, wird dieser abgerechnet. Bei einer nachträglichen Erhöhung der Teilnehmerzahl von 3% oder mehr, wird dieser Preis entsprechend angepasst.
Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl, wird der vereinbarte Pauschalpreis abgerechnet.

6. Haftungsausschluss
6.1.    Die Teilnahme an den Veranstaltungen von Event-AgenTour erfolgt auf eigenes Risiko.
6.2.    Der Veranstalter schließt die Haftungsübernahme für Schäden jeglicher Art aus, die nicht auf einem grob fahrlässigen Fehlverhalten des Veranstalters und der Tourenführer beruht. Dies gilt sowohl für Personen- als auch für Sachschäden, insbesondere für Folgen von Unfällen und für abhanden gekommene Gestände (z.B. Rucksäcke, Bekleidungsstücke, Zubehör u.a.). Der Abschluss einer privaten Unfall- und Haftpflichtversicherung wird den Teilnehmern empfohlen.
6.3.    Der Veranstalter setzt voraus, dass gegen eine Teilnahme an den Touren keinerlei gesundheitliche Bedenken bestehen. Die Teilnehmer der Touren erklären mit ihrer Anmeldung verbindlich die Unbedenklichkeit gesundheitlicher Risiken.
6.4.    Die Teilnehmer erkennen den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden aller Art an.
6.5.    Der Teilnehmer wird weder gegen den Veranstalter und Organisator oder den Tourführer der Tour Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahmen entstehen können, geltend machen. Dies gilt sowohl für Personen – als auch für Sachschäden, insbesondere auch für Folgen von Unfällen.
6.6.    Für eventuelle seelische, körperliche oder materielle Schäden wird keine Haftung übernommen.

7. Besondere Bedingungen für Tagestouren
Sicherungsschein
Einen Sicherungsschein geben wir nicht aus, da die „Reisen“ nicht länger als 24 Stunden dauern, keine Übernachtung einschließen und den Preis in Höhe von 75,00 € nicht übersteigen.

Rücktritt durch Kunden (Storno)
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und von uns bestätigt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, können wir eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir können den Schaden konkret berechnen oder nach seiner Wahl einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt bei einer Stornierung bis zu 14 Werkstage vor Veranstaltungsbeginn und bei Nichterscheinen des Kunden 100 % des Veranstaltungspreises. Grundsätzlich und Abweichend von diesen Stornobedingungen gelten immer die auf dem Auftrag und der Rechnung separat aufgeführten Stornobedingungen. Bei einer Stornierung ist immer die Agentur-Vergütung fällig.

Rücktritt und Kündigung durch uns
Wir können in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
- bei Einwirkung höherer Gewalt
- bei plötzlicher Krankheit eines Stadtführers
- wenn der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
- wenn der Kunde die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
- Unterschreiten der in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestpersonenzahl

8. Weitere Bedingungen für Hotel- und Tagungsvermittlung
Vertragsverhältnis
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit der Hotelzimmervermittlung zu bestimmten, ausgewählten Veranstaltungen, um kurzentschlossenen Kunden eine Übernachtungsmöglichkeit zu bieten. Wir bieten dabei in eigener Verantwortung keine Reiseleistungen an, weswegen die Vorschriften der §§ 651 a ff BGB keine Anwendung finden. Es kommt zwischen dem Kunden und uns lediglich ein Vermittlervertrag zustande.

Buchung
Jede Buchung wird über uns als Erklärungsbote an das Hotel weitergegeben.

Vertrag und Zahlung
Das Hotel rechnet die Zimmerpreise direkt über uns ab, der Zimmerpreis ist in dem von uns ausgewiesenen Gesamtpreis enthalten. Der Differenzbetrag und stornierte Zimmer außerhalb der üblichen Stornofrist stellt unser Honorar. Dabei können die Agenturpreise von den Origianlpreisen abweichen.

Sämtliche sich aus dem Vertrag mit dem Leistungserbringer ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen (auch solche nach den §§ 651 a ff BGB) bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen Hotel und Event-AgenTour.

Die Reservierung erfolgt bereits bei der Buchung und ist ohne Bestätigung für Sie als Kunden verbindlich, auch wenn eine Übermittlung wegen technischer Probleme scheitern sollte. Einen Anspruch gegenüber dem Leistungserbringer erwirbt der Kunde erst mit vollständiger und fristgerechter Zahlung des in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Endbetrages. Bei Verstreichen dieser Zahlungsfrist werden wir und der Dienstleister von der Verpflichtung zur Leistungserbringung frei.

Stornokosten
Eine Stornierung ist nicht möglich. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Auch bei Nichtantritt der gebuchten Leistungen oder außerhalb der üblichen Stornofrist stornierte Zimmer bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.

Hotel-Kategorien und Hotel-Informationen
Wir geben lediglich die Angaben der Hotels weiter, eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die international übliche Hotelklassifizierung nach Sternen gibt einen unverbindlichen Hinweis auf den Hotel-Standard. Die von uns vorgenommene Hotel-Klassifizierung beruht auf einer Selbsteinschätzung des Hotels.

9. Bedingungen zu Oktoberfestvermittlungen
I. Leistungsgegenstand
Wir vertreiben Tischreservierungen für das Münchener Oktoberfest. Da wir ein unabhängiger Anbieter sind, werden uns diese nicht von den Zeltbetreibern selbst zur Verfügung gestellt, sondern von Anbietern, die regelmäßig derartige Reservierungen von den Zeltbetreibern erhalten. Als Vermittler solcher Reservierungen haben wir auf die Organisation und Durchführung des Festzeltbetriebs und des Oktoberfestes keinerlei Einfluss. Unsere Leistungspflicht beschränkt sich daher ausschließlich auf die Vermittlung der Reservierungen.
Da die Reservierungen von den Zeltbetreibern einerseits erst innerhalb der ersten beiden Quartale im Jahr endgültig vergeben werden, wir andererseits aber aufgrund langjähriger Erfahrung relativ genau abschätzen können, welche Kontingente uns definitiv – bei der endgültigen Vergabe – zur Verfügung stehen werden, beginnen wir bereits im Vorjahr mit dem Vorverkauf.
Bis zur endgültigen Vergabe von Reservierungen vertreiben wir daher verbindliche Optionen auf den Erhalt nach Zeit und Ort entsprechend ihrer Auswahl vorbestimmter Reservierungen. Ab der endgültigen Vergabe von Reservierungen durch die Zeltbetreiber können Sie diese natürlich auch unmittelbar erwerben.

II. Geltungsbereich
(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Erwerb verbindlicher Optionen auf den Erhalt von nach Zeit und Ort konkretisierter Tischreservierungen für den Besuch von Zelten auf dem Münchener Oktoberfest sowie für den Erwerb der eigentlichen Tischreservierungen selbst.
(2) Der Geltung kundenseitiger Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
(3) Unbeschadet der Geltung unserer AGB weisen wir darauf hin, dass die Reservierungen selbst zusätzlich eigenen AGB der Zeltbetreiber unterliegen können. Diese unterscheiden sich nach dem jeweiligen Zeltbetreiber, für dessen Zelt sie eine Reservierung erwerben. Es wird daher empfohlen, sich mit den AGB des jeweiligen Zeltbetreibers, für dessen Zelt Sie eine Reservierung erwerben, vertraut zu machen. Wir übernehmen keine Haftung für die Folgen der Nichtbeachtung der von Zeltbetreibern gestellten AGB. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Zeltbetreiber eine Reservierung aufgrund kundenseitigen Verschuldens, z.B. wegen verspäteten Erscheinens, storniert.
(4) Bitte beachten Sie die Reservierungszeiten und seien Sie pünktlich im Zelt. Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten sind die Zelte berechtigt, die Plätze anderweitig zu vergeben.

III. Vertragsschluss
(1) Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie eine Bestätigungsmail, mit der der Eingang Ihrer Anfrage bestätigt wird. Ein verbindlicher Kaufvertrag über die Option auf den Erwerb der Reservierung kommt aber erst zustande, wenn Sie eine Bestätigungsmail mit beigefügter Rechnung im PDF-Format erhalten. Dies geschieht binnen 24 Stunden nach der Bestätigung des Bestellungseingangs. Mit der den Kauf bestätigenden E-Mail erhalten Sie die Rechnung sowie die Hinweise zu Zahlungsart und Zahlungsweise.
(2) Von uns gesperrte Kunden sind nicht berechtigt, Bestellungen bei uns zu tätigen oder über Dritte Parteien durchzuführen. In diesen Fall erfolgt eine Stornierung der Buchung.

IV. Zahlung
(1) Überweisungen sind binnen 5 Tagen ab Rechnungserhalt auf eines der von uns benannten Konten vorzunehmen.
(2) Wir behalten uns vor, die Zahlung sog. Last-Minute Reservierungen unmittelbar vor dem Veranstaltungstag abweichend zu gestalten. Einzelheiten hierzu teilen wir Ihnen in der Bestätigungsmail mit.

V. Preise und Gebühren
(1) Alle Preise beziehen sich ausschließlich auf den Erwerb einer Option zum Erhalt einer zeitlich und örtlich verbindlichen Reservierung für den Besuch eines Zeltes auf dem Münchener Oktoberfest bzw. den Erwerb der Reservierung selbst, zuzüglich gesondert ausgewiesener Versandkosten sowie ebenfalls gesondert ausgewiesener Zusatzgebühren für Zahlungen per Paypal/Kreditkarten.
(2) Die in der Reservierungsoption beinhalteten Verzehrgutscheine sind im Kaufpreis inklusive.
(3) Darüber hinaus anfallende Kosten für Speisen, Getränke und kulturelles Begleitprogramm sind exklusive.
(4) Mehrere Rabatte können nicht in einer Bestellung kumuliert genutzt werden.

VI. Lieferung
(1) Sobald wir die Reservierung nebst vollständigen Unterlagen erhalten, die den Gegenstand der von Ihnen erworbenen Option bildet, wandelt sich Ihr Optionsrecht in einen Anspruch auf Lieferung und Übereignung der entsprechenden Reservierung nebst Unterlagen. Schon jetzt treten wir Ihnen für den Fall des Kaufes sämtliche aus der künftig zu erteilenden Reservierung resultierenden Rechte ab und Sie nehmen diese, durch die Übermittlung der Reservierung durch uns aufschiebend bedingte, Abtretung an.
(2) Da die Reservierungsunterlagen von den Zeltbetreibern erst spät im Jahr versendet werden, können wir diese demnach auch erst entsprechend spät an Sie weiterleiten. Wir liefern die Reservierung nebst Unterlagen zu dem im Angebot fest ausgewiesenen Termin/ bzw. in der nach dem Angebot ausgewiesenen Lieferzeit, spätestens 7 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstag, nicht jedoch vor Zahlung des Kaufpreises. Ein Verzug mit der Leistung tritt frühestens bei Verstreichen dieser Frist ein. Bei ausgewählten Zelten werden die Unterlagen nur direkt vor Ort von unseren Hostessen übergeben und die Gruppe zum Tisch gebracht.
(3) Bei Last Minute Angeboten behalten wir uns vor, die Liefer- und Zahlungsmodalitäten entsprechend des bis zur Veranstaltung zur Verfügung stehenden Zeitrahmens individuell abzusprechen. In jedem Fall sichern wir die rechtzeitige Übergabe der Reservierung vor Veranstaltung zu.
(4) Die Reservierung kann nur im Zusammenhang mit den mitgelieferten Unterlagen (Verzehrbons, Reservierungsschreiben und ggf. Einlassbändchen oder Einlasskarten) genutzt werden.
(5) Wir sind berechtigt, Ihnen anstelle der von der ursprünglichen Option erfassten Reservierung auch gleichwertige oder bessere Reservierungen zukommen zu lassen, sofern gebuchte Zeit und Personenzahl übereinstimmen. Aufgrund der Konzessionierungspraxis des Münchner Stadtrates kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Vergabe der Festzeltbetreiberkonzessionen von der in den vorangegangenen Jahren geübten Praxis abweicht. Sollten Festzeltbetreiber wechseln, beeinträchtigt dies ggf. Reservierungsrechte. Alle von der ursprünglichen Option abweichenden Änderungen werden jedoch stets einvernehmlich in Abstimmung mit Ihnen vorgenommen.
(6) Können wir weder die ursprünglich ausgewählte noch eine gleichwertige oder bessere Reservierung anbieten, haben wir Sie hiervon unverzüglich zu unterrichten.

VII. Rücktritt
(1) Sie dürfen den Rücktritt erklären, wenn es uns nicht gelingt, Ihnen weder die den Gegenstand ihrer Option bildende Reservierung zu verschaffen noch eine gleichwertige oder bessere Ersatzlieferung bis 7 Tage vor der geplanten Veranstaltung zur Verfügung zu stellen. Der Kaufpreis wird Ihnen in diesem Falle unverzüglich zurückerstattet.
(2) Der Rücktritt ist ohne weiteren Verzug nach Kenntnis der zum Rücktritt berechtigenden Gründe durch Mitteilung per oder per Email (info@event-agentour.de) an uns zu erklären. Bitte üben Sie, wenn die Voraussetzungen hierfür eingetreten sind, Ihr Rücktrittsrecht so schnell wie möglich aus, um Ihnen und uns Unannehmlichkeiten zu ersparen.
(3) Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Rücktritt, §§ 346 ff. BGB.
(4) Sollte der Festzeltbetrieb insgesamt oder am Tag der Reservierung aufgrund behördlicher Anordnung, Sicherheitserwägungen, höherer Gewalt oder sonstiger wichtiger Gründe ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden, können die anlässlich der Reservierung gekauften Verzehrgutscheine rückerstattet werden. Weitere Ansprüche gegenüber der Event-AgenTour oder dem Festwirt sind in diesem Fall ausgeschlossen.
(5) Unsererseits sind wir berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn Sie mit der Zahlung im Verzug sind.

VIII. Haftung
(1) Kann die Event-AgenTour im Falle der Nichtverfügbarkeit der ursprünglich georderten Reservierung keine gleichwertigen oder besseren Ersatzreservierungen anbieten, sind Sie NICHT berechtigt, zusätzlich zu dem von uns zurückzuerstattenden Kaufpreis Schadensersatz zu fordern. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Festzeltbetrieb insgesamt oder am Tag der Reservierung aufgrund behördlicher Anordnung, Sicherheitserwägungen, höherer Gewalt oder sonstiger wichtiger Gründe ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden kann.
(2) Die im Ticketpreis enthaltene Agenturleistung fällt als Entgelt für die Vermittlung des Tickets unmittelbar bei dessen Verkauf an. Im Falle von Absagen oder Verlegungen von Veranstaltungen durch den Veranstalter oder aus sonstigen Gründen, kann die Agenturleistung daher nicht erstattet werden.
(3) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner dann nicht, wenn es um die Verletzung von solchen Pflichten geht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Erfüllung Sie berechtigterweise vertrauen dürfen. Hierzu gehören insbesondere Lieferfristen, die Pflicht zur mangelfreien Lieferung sowie Schutz- und Obhutsverpflichtungen.
(4) Im übrigen haftet die Event-AgenTour nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10. Bedingungen zu Schiffsbuchungen

I. Kann die gewünschte Schiffseinheit aus technischen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden, wird nach Möglichkeit eine andere Schiffseinheit als Ersatz zur Verfügung gestellt.
Kann die gewünschte Schiffseinheit oder die Ersatzeinheit aus Gründen, die die Schifffahrt nicht zu vertreten hat oder aus Gründen höherer Gewalt aus der Sphäre der Schifffahrt (Sturm, Hochwasser, Niedrigwasser, Eis usw.) nicht zur Verfügung gestellt werden, bestehen keinerlei Schadenersatzansprüche des Bestellers. Die Schifffahrt hat in diesen Fällen auch keinen Anspruch auf den Preis für die Sonderfahrt.

II. Für den Fall des leicht fahrlässig verursachten Leistungsverzuges der Schifffahrt oder der von ihr aufgrund leichter Fahrlässigkeit zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung wird der Schadenersatzanspruch auf den Mietpreis beschränkt. Die Geltendmachung entfernterer Schäden ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

III. Der Besteller der Sonderfahrt hat als Veranstalter für die Beachtung und Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu sorgen. Insbesondere sind die Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (TA Lärm) zu beachten. Insbesondere in Ufernähe (An- und Ablegen) und generell nach 22.00 Uhr ist die Lautstärke von Musikübertragungen auf 55 dB(A) zu reduzieren. Das Schiffspersonal ist berechtigt, die Lautstärke der Tonübertragungs- und Verstärkeranlagen entsprechend zu regulieren

11. Widerrufsrecht
Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, unterliegen nicht dem gesetzlichen Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB, so auch Urteil des AG München vom 02.12.2005, AZ C 26144/05). Das heißt, soweit die Event-AgenTour Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Reservierungen/Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Reservierungen/Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Event-AgenTour bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen von Unternehmern mit Verbrauchern können – unbeschadet der vorstehenden Rechtswahl - zu Gunsten der Verbraucher Vorschriften des Rechts des Staates zur Anwendung kommen, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und von denen nach dem Recht dieses Staates nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, wenn der Unternehmer

a) seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in dem Staat ausübt, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder
b) eine solche Tätigkeit auf irgendeiner Weise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet
und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt. Gerichtsstand der Unternehmung Event-AgenTour ist deren Sitz, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berühren Sie die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die dem gewünschten Zweck am Nächsten kommt.

14. Sonstiges
Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist München, soweit der Kunde Kaufmann ist.

Kontakt & Beratung:

Event-AgenTour Starnberger See

  Tel.: 08157-926861
  Fax: 08157-926862
  Handy: 0171-4515144
  Mail: info(*@*)event-agentour.de


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